Grünastbruch
Als Grünastbruch (Synonym „Grünastabbruch“, „Spontanbruch“ oder „Sommerbruch“ wird das „Abbrechen einzelner, gesunder und vollbelaubter Äste ab 5 cm Durchmesser (Grobast) bei Windstille – nach Perioden längerer Trockenheit und/oder starker Hitze“ bezeichnet [FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020]. Der Abbruch erfolgt dabei in Regel in der zweiten Tageshälfte an heißen, ruhigen Sommernachmittagen [Sinn 2003, Harris 1983] oder bei ruhigem Wetter nach einem starken Sommerregen [Harris 1983].
Betroffen sind Äste mit Dimensionen von Grob- bis Starkaststärke. In der Literatur wird mehrheitlich beschrieben, dass insbesondere horizontal wachsende, weit ausladenden Äste aus dem unteren bis mittleren Kronenbereich betroffen sind [Weihs 2014, Dujesiefken et al. 2004, Harris 1983].
Der Bruch erfolgt typischerweise nicht an der Astbasis sondern 1 – 4 m vom Astansatz entfernt [Harris 1983]. An den Ästen sind vor dem Abbruch äußerlich keine Schäden erkennbar. Auch die Bruchstelle zeigt keine Anzeichen einer Fäule oder anderer Defekte im Innern [Sinn 2003, S. 41].
Anhand von Beobachtungen wird bei einigen Baumarten eine besondere Neigung zum Grünastbrüchen vermutet, wobei die Angaben je nach verwendeter Literatur variieren:
Nahezu einheitlich ist die Benennung von Hybrid-Pappeln als besonders betroffene Baumart [Dujesiefken et al. 2014, Sinn 2003, Weihs 2014].
Weiterhin wird das Phänomen der Grünastbrüche vermehrt an Gattungen wie Weiden, Rosskastanien, Buchen, Ahorn, Eichen und Eschen beobachtet.
Bei Grünastabbrüchen sind ausschließlich Äste mit verkehrssicherungs-relevanten Dimensionen betroffen. Davon abzugrenzen sind sog. Zweigabsprünge. Bei Letzteren kommt es zum Abwurf beblätterter Kurztriebe, indem im Abzweigungsbereich von Seitentrieben eine Trennungszone aktiviert wird. Als Auslöser gelten abnehmende Vitalität oder der Einfluss von Stressoren wie Wassermangel oder Wurzelkappungen [Dujesiefken et. al. 2004, S. 77].